Patienteninformation:
Wenn Sie eine logopädische Therapie in Anspruch nehmen möchten, beachten Sie bitte Folgendes:
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Sie benötigen eine aktuelle Heilmittelverordnung, Ausstellungsdatum nicht älter als 14 Tage.
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Ausgestellt i.d.R. von einem Kinderarzt, Hals-Nasen-Ohrenarzt, Kieferorthopäden, Neurologen oder einem Hausarzt.
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die Therapiekosten werden von allen gesetzlichen und von den meisten privaten Kassen und der Beihilfe übernommen.
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Gesetzlich Versicherte: Mit gültiger Krankenkassenkarte, Erwachsene ab 18 Jahren zahlen eine gesetzlich vorgegebene Zuzahlung von 10 %; ggf. Befreiungsausweis mitbringen.
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Privat Versicherte: Bitte klären Sie vor der Therapie, ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden.
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Falls medizinisch begründet und vom Arzt verordnet, führen wir auch Hausbesuche durch. Kindertherapien sind rechtlich nur in Ausnahmefällen in Kitas möglich!
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Regeltherapie: Dauer 45 Min., Verordnungsmenge 10 Therapieeinheiten pro Verordnung; 1-2 x pro Woche.
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Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit uns oder
füllen Sie das Kontaktformular aus.
Falls Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne
mit fachlichem Rat zur Verfügung.