Patienteninformation:
Wenn Sie eine logopädische Therapie in Anspruch nehmen möchten, beachten Sie bitte Folgendes:
Sie benötigen eine aktuelle Heilmittelverordnung, Ausstellungsdatum nicht älter als 28 Tage.
Ausgestellt i.d.R. von einem Kinderarzt, Hals-Nasen-Ohrenarzt, Kieferorthopäden, Neurologen oder einem Hausarzt.
die Therapiekosten werden von allen gesetzlichen und von den meisten privaten Kassen und der Beihilfe übernommen.
Gesetzlich Versicherte: Mit gültiger Krankenkassenkarte, Erwachsene ab 18 Jahren zahlen eine gesetzlich vorgegebene Zuzahlung von 10 %; ggf. Befreiungsausweis mitbringen.
Privat Versicherte: Bitte klären Sie vor der Therapie, ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden.
Falls medizinisch begründet und vom Arzt verordnet, führen wir auch Hausbesuche durch. Kindertherapien sind rechtlich nur in Ausnahmefällen in Kitas möglich!
Regeltherapie: Dauer 45 Min., Verordnungsmenge 10 Therapieeinheiten pro Verordnung; 1-2 x pro Woche.
----------------------------------------------------------------------------------------------
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit uns oder
füllen Sie das Kontaktformular aus.
Falls Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne
mit fachlichem Rat zur Verfügung.